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Ziel der Förderung/Zuwendungszweck

Der BIH Technologietransfer Fonds hat das Ziel, Projekte zu fördern, die ein kommerzielles/klinisches Innovationspotenzial besitzen, bei denen Belege für eine wirtschaftliche Verwertung noch fehlen und eine entsprechende Validierung erforderlich ist. Der BIH Technologietransfer Fonds zeichnet sich durch einen schlanken Beantragungsprozess mit hoher Flexibilität bei der Mittelverwendung aus. Die Mittel sind auf einen kurzen Verwendungszeitraum begrenzt. Sie sollen ausdrücklich für die Validierung des kommerziellen Potenzials verwendet werden. Der Fonds beinhaltet daher die Möglichkeit, Aufträge an Dritte für Dienstleistungen nach Industriestandard zu vergeben, Personalkosten werden dagegen nur in Ausnahmefällen gefördert. Neben der Möglichkeit einer finanziellen Förderung bietet der BIH Technologietransfer Fonds eine Expertenberatung innerhalb des Begutachtungsprozesses. Die unabhängigen Industrieexpertinnen und -experten werden persönlichen, telefonischen Kontakt zu allen Antragstellenden aufnehmen, das beantragte Projekt besprechen und Hinweise zur eingereichten Projektplanung geben. Dadurch haben die Antragstellenden die Chance, ihr Projekt mit den Expertinnen und Experten detailliert zu diskutieren. Dieser persönliche Kontakt zwischen Antragstellenden und GutachterInnen ist ein besonderes und wichtiges Element des BIH Technologietransfer Fonds. Der Fonds bietet den Antragstellenden eine fundierte Beratung, unabhängig davon, ob die Anträge für eine Förderung ausgewählt wurden. Nicht geförderte Antragstellende sind ausdrücklich aufgefordert, ihre überarbeiteten Projektvorschläge bei der nächsten Ausschreibung erneut einzureichen.   

Voraussetzungen und Auswahlkriterien  

Angestellte von BIH, Charité und MDC können Projektanträge stellen. Die Projektbeschreibung muss von der/dem jeweiligen ForschungsgruppenleiterIn mitunterschrieben werden. Es können Projektvorschläge eingereicht werden, die die Entwicklung neuer Medizinprodukte (Medizintechnik, Health-IT, medizinische Dienstleistungen) zum Ziel haben. Die ausschlaggebenden Auswahlkriterien zur Fördermittelvergabe sind der medizinische Bedarf, die Innovationshöhe des Vorhabens, das Vermarktungspotenzial des zukünftigen Produktes, die Erhöhung der wirtschaftlichen Verwertungschancen durch die geplante Maßnahme für das angestrebte Produkt und die wissenschaftliche Qualität. Jeder Antrag wird danach beurteilt, inwieweit mit den beantragten Mitteln und der beabsichtigten Projektarbeit ein möglichst entscheidender Entwicklungs- und Validierungsschritt erreicht werden kann. Damit ist ausdrücklich auch das Schaffen einer Basis für den Zugang zu weiteren, aufbauenden Validierungsförderungen oder Industriekooperationen zu verstehen.

Art, Umfang und Höhe der Förderung

  • Die ausgewählten Projekte werden mit bis zu 50.000 Euro (brutto) gefördert.
  • Die Projektlaufzeit sollte in der Regel 9 Monate nicht übersteigen.
  • Die Einreichung von Folgeanträgen ist möglich. Sie stehen im Wettbewerb mit neu eingereichten Anträgen.
  • Zuwendungsfähig sind direkte projektbezogene Kosten: Sachkosten, Kosten für Aufträge an Dritte und nur in Ausnahmefällen Personalkosten.

Verfahren

Die Anträge sind bis zum 10. Januar 2017 CET 15 Uhr über die BIH-Website (Application Portal) an den administrativen Vorstand des BIH zu stellen. Die Projektbeschreibung (deutsch oder englisch) sollte einen Umfang von 5 Seiten nicht überschreiten und folgende Punkte in unten angegebener Reihenfolge enthalten:
  • Titel, Zusammenfassung des Themas und Ziel des Projektes
  • Beschreibung des angestrebten Produktes bzw. der Dienstleistung
  • Medizinischer Bedarf und kommerzielles Potenzial
  • Stand der Forschung und der eigenen Vorarbeiten (Literaturliste als Anhang möglich)
  • Darstellung der Überlegenheit gegenüber dem aktuellen medizinisch-wissenschaftlichen Standard
  • Kurze Darstellung der IP-Situation
  • Beschreibung des Entwicklungsschrittes, der mit Hilfe der Förderung erreicht werden soll und der damit verbundenen Aussage für die Verwertbarkeit
  • Ausblick, wie die weitere Entwicklung des Produkts nach Förderung durch den Technologietransferfonds aussehen wird
  • Arbeitsplan, Meilensteinplanung (Bei Vergabe von Aufträgen an Dritte finden die hierzu geltenden einschlägigen Bedingungen und Richtlinien zur Vergabe zwingend Anwendung. Die Benennung konkreter zuwendungsbegünstigter Firmen im Antrag ist ausgeschlossen und kann zum Ausschluss des Projektantrages führen.)
  • Finanzplanung
  • Benennung einer Kontaktperson für die GutachterInnen und deren Kontaktdaten
Alle Antragstellenden erhalten eine Benachrichtigung über den Eingang des Antrags, sowie eine Bekanntgabe der persönlichen Gutachterin/des persönlichen Gutachters.

Begutachtung Stufe 1:

Die Anträge werden an mehrere externe GutachterInnen verteilt, die mit den jeweiligen Antragstellenden telefonisch Kontakt aufnehmen. Der Name der Ihnen zugeteilten Gutachterin/des Ihnen zugeteilten Gutachters wird Ihnen nach Ablauf der Einreichungsfrist mitgeteilt. Die externen GutachterInnen entwickeln einen Vorschlag für eine Rangfolge der eingereichten Projekte unter Berücksichtigung der Auswahlkriterien (siehe oben). Dauer der Begutachtungsstufe 1: ca. 2 Monate.

Begutachtung Stufe 2:

Die AntragstellerInnen der höchstbewerteten Projekte aus der Stufe 1 werden zur Vorstellung ihrer Projekte in einem 10-minütigem Vortrag mit anschließender Diskussion vor einem Evaluationsgremium eingeladen. Das Gremium besteht aus unabhängigen, externen Gutachterinnen und Gutachtern. Als Gäste nehmen Mitglieder der Technologietransferteams von BIH, Charité und MDC, Vertreter der Stiftung Charité sowie von Ascenion teil. Die Sitzung des Evaluationsgremiums wird vom administrativen Vorstand des BIH oder ein/eine vom ihm benannten/benannte Vertreter/Vertreterin geleitet. Dauer der Begutachtung Stufe 2 ca. 1 Monat. Die Evaluation findet voraussichtlich am 26.04.2017 statt. Die Entscheidung über die Förderung wird unmittelbar im Anschluss an die Evaluation getroffen und den Antragstellenden mitgeteilt. Im Anschluss können die zur Förderung empfohlenen Projekte zeitnah begonnen werden. Die Technologietransferstellen von BIH, Charité und MDC koordinieren den Antragsprozess und unterstützen WissenschaftlerInnen bei der Antragstellung. Es wird daher ausdrücklich empfohlen, vor der Einreichung der Anträge Kontakt mit der jeweiligen Technologietransferstelle aufzunehmen.  Auf der BIH-Website wird über die geförderten Projekte informiert. Ein Rechtsanspruch auf Förderung besteht nicht. Im Verlaufe des Projektes werden die Antragstellenden von den Technologietransferstellen betreut. Es ist vorgesehen, die geförderten Antragstellenden nach dem Abschluss der Projekte und Auswertung der Ergebnisse einzuladen, um ihre Resultate im Rahmen eines BIH-Seminars zu präsentieren. Die Ausschreibung für den BIH Technologietransferfonds zum Thema „Medizinprodukte“ erfolgt parallel zu der aktuellen Ausschreibung zum Thema „Pharma“. Zur Förderung Ihrer translationalen Projekte achten Sie bitte auch auf die Ausschreibungen von SPARK Berlin.

Geheimhaltung

Alle am Antrags- und Entscheidungsverfahren beteiligten Personen werden schriftlich zur Geheimhaltung verpflichtet. Bei Projekten, bei denen der Schutz geistigen Eigentums von besonderer Dringlichkeit ist, wird um eine frühzeitige Kontaktierung der jeweils zuständigen Technologietransferstellen von MDC und Charité gebeten.

Einreichungsfrist

10. Januar 2017
15:00 Uhr CET Bitte nutzen Sie das Application Portal des BIH, Link siehe unten.

Ansprechspartnerinnen sind:

Dr. Anette Schröder
Beauftragte für Technologietransfer, Charité
Tel. 030 450 570 243
anette.schroeder@charite.de
Dr. Sigrun Szepanski
Technologiescout, Charité
Tel. 030 450 570 825

Sigrun.Szepanski@charite.de  
Dr. Katrin Voigt
Managerin Technologietransfer, MDC
Tel. 030 9406-4227

k.voigt@mdc-berlin.de