Neben der Möglichkeit einer finanziellen Förderung bietet der BIH Technology Transfer Fund eine Expertenberatung innerhalb des Begutachtungsprozesses. Die externen Expertinnen und Experten werden persönlichen Kontakt zu allen Antragstellenden aufnehmen, das beantragte Projekt besprechen und Hinweise zur eingereichten Projektplanung geben. Dadurch haben die Antragstellenden die Chance, ihr Projekt mit den Expertinnen und Experten detailliert zu diskutieren. Dieser persönliche Kontakt zwischen AntragstellerInnen und GutachterInnen ist ein besonderes und wichtiges Element des BIH Technology Transfer Fund. Der Fonds bietet den AntragstellerInnen eine fundierte Beratung, unabhängig davon, ob die Anträge für eine Förderung ausgewählt wurden.
Nicht geförderte AntragstellerInnen sind ausdrücklich aufgefordert, ihre überarbeiteten Projektvorschläge bei der nächsten Ausschreibung erneut einzureichen.
Voraussetzungen und Auswahlkriterien
Angestellte von Charité und MDC können Projektanträge stellen. Sollte kein eigener Labor- und Büroplatz vorhanden sein, muss die Projektbeschreibung von der/dem gastgebenden ForschungsgruppenleiterIn mitunterschreiben werden.Es können Projektvorschläge eingereicht werden, die die Entwicklung neuer Medizinprodukte (Medizintechnik, Health-IT, medizinische Dienstleistungen) zum Ziel haben.
Bei der Auswahl der zu fördernden Projekte sind Kriterien hinsichtlich der wissenschaftlichen Qualität, des medizinischen Bedarfs und des Vermarktungspotenzials für das angestrebte Produkt ausschlaggebend. Explizit von untergeordneter Bedeutung ist jedoch die Marktreife des Vorhabens. Vielmehr wird die Qualität eines Projekts danach beurteilt, inwieweit mit den beantragten Mitteln und der beabsichtigten Projektarbeit ein möglichst entscheidender Entwicklungs- und Validierungsschritt erreicht werden kann. Bei frühen, noch nicht ausreichend wissenschaftlich fundierten Ideen mit noch ungewisser Datenlage kann auch die Validierung, Abstützung und Verbreiterung der Datenlage gefördert werden, wenn diese Maßnahmen dazu geeignet sind, die wirtschaftliche Verwertbarkeit zu erschließen.
Art, Umfang und Höhe der Förderung
• Die ausgewählten Projekte werden in einer Größenordnung bis zu 50.000 Euro gefördert.• Die Projektlaufzeit sollte in der Regel 9 Monate nicht übersteigen.
• Die Einreichung von Folgeanträgen ist möglich. Sie stehen im Wettbewerb mit neu eingereichten Anträgen.
• Zuwendungsfähig sind direkte projektbezogene Kosten: Sachkosten, Kosten für Aufträge an Dritte und in Ausnahmefällen Personalkosten.
Verfahren
Die Anträge sind bis zum 30. April 2015 über die BIH-Website (Application Portal) an den BIH-Vorstand zu stellen.Die Projektbeschreibung (deutsch oder englisch) sollte einen Umfang von 5 Seiten nicht überschreiten und folgende Punkte enthalten:
• Zusammenfassung des Themas und Ziel des Projektes
• Beschreibung des angestrebten Produktes bzw. der Dienstleistung
• Medizinischer Bedarf und kommerzielles Potenzial
• Stand der Forschung und der eigenen Vorarbeiten (Literaturliste als Anhang möglich)
• Darstellung der Überlegenheit gegenüber dem aktuellen medizinisch-wissenschaftlichen Standard
• Kurze Darstellung der IP-Situation
• Beschreibung des Entwicklungsschrittes, der mit Hilfe der Förderung erreicht werden soll und der damit verbundenen Aussage für die Verwertbarkeit
• Arbeitsplan, Meilensteinplanung
• Finanzplanung
• Benennung einer Kontaktperson für die GutachterInnen
Alle, die einen Antrag gestellt haben, erhalten eine Benachrichtigung über den Eingang des Antrags, sowie eine Bekanntgabe der persönlichen GutachterIn.
Begutachtung Stufe 1:
Die Anträge werden an mehrere externe GutachterInnen verteilt, die mit den jeweiligen AntragstellerInnen telefonisch Kontakt aufnehmen. Die externen GutachterInnen treffen eine gemeinsame Vorauswahl. Die externen Gutachter erstellen eine gemeinsame Rangfolge der eingereichten Projekte.
Dauer der Begutachtung Stufe 1 ca. 1 Monat.
Begutachtung Stufe 2:
Vorraussichtlich werden die ersten sechs AntragstellerInnen aus der in Stufe 1 erstellten Rangfolge zur Vorstellung ihrer Projekte in einem 10-minütigem Vortrag mit anschließender Diskussion vor einem Entscheidungsgremium eingeladen. Die in Stufe 1 vorausgewählten AntragstellerInnen werden zur Vorstellung der Projekte in einem 15-minütigem Vortrag mit anschließender Diskussion vor einem Entscheidungsgremium eingeladen. Das Entscheidungsgremium besteht aus unabhängigen, externen GutachterInnen.
Dauer der Begutachtung Stufe 2 ca. ein Monat.
Das Symposium findet voraussichtlich am 26. Juni 2015 statt.
Die Entscheidung über die Förderung wird unmittelbar im Anschluss an das Symposium getroffen und den Antragstellenden mitgeteilt. Im Anschluss können die Projekte zeitnah begonnen werden. Die Antragsteller erhalten im Rahmen des Telefoninterviews mit den Ihnen zugeteilten Gutachtern in der ersten Begutachtungstufe Feedback in Bezug auf Ihren Projektantrag. Über dieses Feedback hinaus gibt es keine Begründung der finalen Förderentscheidung.
Die Technologietransferstellen von Charité und MDC koordinieren den Antragsprozess und unterstützen WissenschaftlerInnen bei der Antragstellung. Es wird daher ausdrücklich empfohlen, vor der Einreichung der Anträge Kontakt mit der jeweiligen Technologietransferstelle aufzunehmen.
Auf der BIH-Website wird über die geförderten Projekte informiert.
Ein Rechtsanspruch auf Förderung besteht nicht.
Im Verlaufe des Projektes werden die Antragstellenden von den Technologietransferstellen betreut. Es ist vorgesehen, die geförderten AntragstellerInnen nach dem Abschluss der Projekte und Auswertung der Ergebnisse einzuladen, um ihre Resultate im Rahmen eines BIH-Seminars zu präsentieren.
Die nächste Ausschreibung für den BIH TT Fund zum Thema „Pharma“ erfolgt voraussichtlich Ende dieses Jahres.