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Wir bieten Charité- und BIH- Mitarbeiter*innen Beratung und Unterstützung rund um das Themengebiet geistiges Eigentum (Schutzrechte, Know-how, Material, Daten, Software) und dessen Verwertung an. Darüber hinaus informieren wir über Fördermittel für Ausgründungsprojekte und begleiten alle Startups aus der Charité in der Gründungsphase.

Externen Institutionen und Unternehmen helfen wir, die passenden Technologieangebote zu finden und zu lizensieren. 

Bei der Bewertung und Vermarktung des geistigen Eigentums von Charité und BIH arbeiten wir mit dem externen Dienstleister Ascenion zusammen.

Bei Fragen zögern Sie bitte nicht, uns zu kontaktieren. Wir beraten Sie gerne!

Dienstleistungen für Mitarbeiter*innen an Charité und BIH

  • Erster Ansprechpartner für Beratung, Bewertung und Verwertung von IP (intellectual property = geistiges Eigentum wie Erfindungen, Know-how, Daten, Material, Software, Design, Marken, Urheberrecht)
  • Schutz von IP (z.B. durch Patentierung von Erfindungen)
  • Lizensierung von IP – Verhandlung und Einräumung von Nutzungsrechten
  • Prüfung und Verhandlung der IP-Konditionen in Forschungsverträgen
  • IP-Check und Bereitstellung von Textbausteinen oder Empfehlungsschreiben für Drittmittelanträge
  • Scouting Suche nach innovativen Ideen, z.B. über unsere Ideensprechstunde
  • Unterstützung bei der Ausgründung von Startups an Charité und BIH inkl. Beteiligung unseres Partners Ascenion im Namen der Charité auf Basis unserer Verwertungsordnung sowie des Handlungsleitfadens für Ausgründungen
  • Beratung zu öffentlichen Fördermöglichkeiten für Ausgründungen aus der Wissenschaft
  • Prüfung, Verhandlung und Unterzeichnung von Material Transfer Agreements (MTAs)
  • Formulare und Vorlagen: Erfindungsmeldungen und Software-Meldungen (bitte laden Sie das jeweilige Dokument herunter, um es zu öffnen.)
  • Angebot einer VITA-Schulung „Increasing Impact: Publizieren und patentieren?" für Mitarbeiter*innen der Charité und des BIH

Dienstleistungen für Externe

Technologieangebote

Technologieangebote

Technologieangebote auf der Website von Ascenion

Eine Übersicht unserer Technologieangebote finden Sie außerdem bei unserem Technologietransferdienstleister Ascenion GmbH. Filtern Sie dafür auf dieser Seite unter "Institute of Origin" nach der Charité – Universitätsmedizin Berlin. 

Bei Interesse kontaktieren Sie uns gerne. 

Patent oder Publikation? Am besten Hand in Hand!

Viele Wissenschaftler*innen denken, publizieren und patentieren schließe sich gegenseitig aus. Die Patentierung von IP (Intellectual Property) ist jedoch der beste Weg, um die Erkenntnisse für möglichst viele Patient*innen nutzbar zu machen.

Ohne die Patentierung einer Technologie wird diese die Patient*innen in der Regelversorgung nicht erreichen. Das liegt daran, dass externen Unternehmen als Lizenznehmer sonst kein Anreiz geboten wird, entsprechende Investitionen vorzunehmen, um die Technologie bis zur Marktreife weiterzuentwickeln.

Wenn Sie derzeit an einer Publikation beteiligt sind, denken Sie also daran, sich frühzeitig mit uns für den Schutz Ihres geistigen EIgentums in Verbindung zu setzen. Nutzen Sie dafür gerne unser Angebot der Ideensprechstunde – gemeinsam holen wir mehr gesellschaftlichen Impact aus Ihrer Idee.

Sonstige wichtige allgemeine Informationen

  • Diensterfindungen sind dem Arbeitgeber zu melden. Bitte nutzen Sie das Formular zur Erfindungsmeldung (bitte zum Öffnen herunterladen).
  • Charité BIH Innovation nimmt dabei die Rechte und Pflichten des Arbeitgebers wahr.
  • Eine Diensterfindung ist nach § 4 ArbErfG eine Erfindung, die im Zusammenhang mit den dienstlichen Arbeitsinhalten des Hochschulmitarbeiters steht.
  • Die Hochschule muss binnen 4 Monaten darüber entscheiden, ob sie die gemeldete Erfindung in Anspruch nimmt.
  • Die Hochschule entscheidet darüber, in welchen Ländern eine Patentanmeldung erfolgen soll. Länder in denen die Hochschule nicht anmelden will, werden dem Erfinder / der Erfindergemeinschaft freigegeben.

Wie profitiert der*die Hochschul-Erfinder*in?

Seit 2002 wurden im Arbeitnehmererfindergesetz (ArbErfG) neue rechtliche Rahmenbedingungen geschaffen, die für Hochschulen das Anmelden und Verwerten von Patenten deutlich verbessern und vereinfachen und die mit einer attraktiven Erfolgsbeteiligung für alle Hochschulmitarbeiter verbunden sind:

  • Diensterfindungen von Hochschulmitarbeitern sind Eigentum der Hochschule, welche die Kosten und die wirtschaftlichen Risiken trägt.
  • Der*Die Erfinder*in oder die Erfindergemeinschaft erhalten 30% der Bruttoerlöse. Das bedeutet, die Erfinder werden auch dann vergütet, wenn z.B. die Patentkosten die Patenterlöse übersteigen.
  • Der*Die Hochschulerfinder*in ist von den bürokratischen Formalitäten befreit, muss keinerlei Kosten mittragen und ist lediglich angehalten, im Zuge der Patentanmeldung unterstützend mitzuarbeiten. Die Patentverwaltung wird vom Team IP & Licensing der Charité übernommen.
  • Die 18 Monate nach Anmeldung veröffentlichten Patentanmeldungen stellen zudem Publikationen dar.
Team IP & Licensing in Zahlen
190 translationale Projekte
502 Patente
141 Patentfamilien
27 unterstützte Startups
40 Erfindungsmeldungen/ Jahr
7 Mio. € Umsatz/ Jahr

Kontakt

Dr. Claudia Keil-Dieckmann

Leiterin IP & Licensing / Stellv. Leiterin Charité BIH Innovation

Kontaktinformationen
Telefon:+49 (0) 30 450 543 067
E-Mail:claudia.keil-dieckmann@bih-charite.de

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