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Rechte an Daten und Proben, die im Rahmen von BeLOVE erhoben, gesammelt und gespeichert werden, unterliegen als sogenannte Gesundheitsdaten der Datenschutzgrundverordnung (DS-GVO).

Selbstverständlich werden die ärztliche Schweigepflicht (§ 203 StGB), die Bestimmungen des Landeskrankenhausgesetzes Berlin, des Berliner Datenschutzgesetzes, die Europäische Datenschutzgrundverordnung und das Bundesdatenschutzgesetztes eingehalten. Auch sonstiges am Forschungsprojekt beteiligtes Personal ist zur Einhaltung der Schweigepflicht, ebenso wie zur Befolgung der Datenschutzgrundverordnung verpflichtet. Personenidentifizierende Daten werden nicht an unberechtigte Dritte, etwa Versicherungsunternehmen oder Arbeitgeber, weitergegeben. Sollten andere Forschungsprojekte die Nutzung der medizinischen Daten beantragen, erfolgt die Weitergabe nach Genehmigung ohne personenidentifizierbare Daten. Untersuchungsdaten aus den eingewilligten Untersuchungen werden nur unter einem Pseudonym und ohne personenidentifizierende Daten gespeichert. Dieses Pseudonym ist ein zufällig maschinell erzeugter, eindeutiger Code.

Die Einwilligung zur Teilnahme an BeLOVE kann jederzeit widerrufen werden, ohne dass daraus Nachteile entstehen können. Zusätzlich besteht die Möglichkeit, frei darüber zu entscheiden, was zu einem evtl. Widerrufszeitpunkt mit noch vorhandenen Daten und Proben geschehen soll. Hier sind Abstufungen möglich, von der weiteren uneingeschränkten Verwendung für Forschungszwecke bis hin zur Vernichtung aller Proben und/oder Löschung der Daten aus den Datenbanken der Studie.

Nicht gelöscht werden können Daten aus den für wissenschaftliche Auswertungen im Rahmen von Forschungsprojekten bereits erstellten, antragsspezifisch pseudonymisierten oder anonymisierten Auswertedatensätzen.

Die pseudonymisierte Speicherung von Untersuchungsdaten erfolgt für 30 Jahre.

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