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Ziel der Förderung/Zuwendungszweck

Der BIH Technologietransferfonds hat das Ziel, Projekte zu fördern, die ein kommerzielles/klinisches Innovationspotenzial besitzen, bei denen Belege für eine wirtschaftliche Verwertung noch fehlen und eine entsprechende Validierung erforderlich ist. Der BIH Technologietransferfonds zeichnet sich durch einen schlanken Beantragungsprozess mit hoher Flexibilität bei der Mittelverwendung aus. Die Mittel sind auf einen kurzen Verwendungszeitraum begrenzt. Sie sollen ausdrücklich für die Validierung des kommerziellen Potenzials verwendet werden. Der Fonds beinhaltet daher die Möglichkeit, Aufträge an Dritte für Dienstleistungen nach Industriestandard zu vergeben, Personalkosten werden dagegen nur in Ausnahmefällen gefördert. Neben der Möglichkeit einer finanziellen Förderung bietet der BIH Technologietransferfonds eine Expertenberatung innerhalb des Begutachtungsprozesses. Die unabhängigen Industrieexpertinnen und -experten werden persönlichen, telefonischen Kontakt zu allen Antragstellenden aufnehmen, das beantragte Projekt besprechen und Hinweise zur eingereichten Projektplanung geben. Dadurch haben die Antragstellenden die Chance, ihr Projekt mit den Expertinnen und Experten detailliert zu diskutieren. Dieser persönliche Kontakt zwischen Antragstellenden und GutachterInnen ist ein besonderes und wichtiges Element des BIH Technologietransferfonds. Der Fonds bietet den Antragstellenden eine fundierte Beratung, unabhängig davon, ob die Anträge für eine Förderung ausgewählt wurden. Nicht geförderte Antragstellende sind ausdrücklich aufgefordert, ihre überarbeiteten Projektvorschläge bei der nächsten Ausschreibung erneut einzureichen.  

Voraussetzungen und Auswahlkriterien 

Angestellte von Charité und MDC können Projektanträge stellen. Die Projektbeschreibung muss von der/dem jeweiligen ForschungsgruppenleiterIn mitunterschrieben werden. Es können Projektvorschläge eingereicht werden, die die Entwicklung neuer Wirkstoffe (Small Molecules, Biologicals etc.) oder neuer Diagnostika (Biomarker, „Companion Diagnostics“ etc.) zum Ziel haben. Bei der Auswahl der zu fördernden Projekte sind Kriterien hinsichtlich der wissenschaftlichen Qualität, des medizinischen Bedarfs und des Vermarktungspotenzials für das angestrebte Produkt ausschlaggebend. Explizit von untergeordneter Bedeutung ist jedoch die Marktreife des Vorhabens. Vielmehr wird die Qualität eines Projekts danach beurteilt, inwieweit mit den beantragten Mitteln und der beabsichtigten Projektarbeit ein möglichst entscheidender Entwicklungs- und Validierungsschritt erreicht werden kann. Bei frühen, noch nicht ausreichend wissenschaftlich fundierten Ideen mit noch ungewisser Datenlage kann auch die Validierung, Abstützung und Verbreiterung der Datenlage gefördert werden, wenn diese Maßnahmen dazu geeignet sind, die wirtschaftliche Verwertbarkeit zu erschließen.  

Art, Umfang und Höhe der Förderung

  • Die ausgewählten Projekte werden in einer Größenordnung bis zu 50.000 Euro gefördert.
  • Die Projektlaufzeit sollte in der Regel 9 Monate nicht übersteigen.
  • Die Einreichung von Folgeanträgen ist möglich. Sie stehen im Wettbewerb mit neu eingereichten Anträgen.
  • Zuwendungsfähig sind direkte projektbezogene Kosten: Sachkosten, Kosten für Aufträge an Dritte und in Ausnahmefällen Personalkosten.

Verfahren

Die Anträge sind bis zum 11. November 2015 CET 15 Uhr über die BIH-Website (Application Portal) an den BIH-Vorstand zu stellen. Die Projektbeschreibung (deutsch oder englisch) sollte einen Umfang von 5 Seiten nicht überschreiten und folgende Punkte in unten angegebener Reihenfolge enthalten:
  • Titel, Zusammenfassung des Themas und Ziel des Projektes
  • Beschreibung des angestrebten Produktes bzw. der Dienstleistung
  • Medizinischer Bedarf und kommerzielles Potenzial
  • Stand der Forschung und der eigenen Vorarbeiten (Literaturliste als Anhang möglich)
  • Darstellung der Überlegenheit gegenüber dem aktuellen medizinisch-wissenschaftlichen Standard
  • Kurze Darstellung der IP-Situation
  • Beschreibung des Entwicklungsschrittes, der mit Hilfe der Förderung erreicht werden soll und der damit verbundenen Aussage für die Verwertbarkeit
  • Arbeitsplan, Meilensteinplanung (Bei Vergabe von Aufträgen an Dritte finden die hierzu geltenden einschlägigen Bedingungen und Richtlinien zur Vergabe zwingend Anwendung. Die Benennung konkreter zuwendungsbegünstigter Firmen im Antrag ist ausgeschlossen und kann zum Ausschluss des Projektantrages führen.)
  • Finanzplanung
  • Benennung einer Kontaktperson für die GutachterInnen und deren Kontaktdaten
Alle Antragstellenden erhalten eine Benachrichtigung über den Eingang des Antrags, sowie eine Bekanntgabe der persönlichen GutachterIn.

Begutachtung Stufe 1:

Die Anträge werden an mehrere externe GutachterInnen verteilt, die mit den jeweiligen Antragstellenden telefonisch Kontakt aufnehmen. Der Name der Ihnen zugeteilten Gutachterin /des Ihnen zugeteilten Gutachters wird Ihnen nach Ablauf der Einreichungsfrist mitgeteilt. Die externen GutachterInnen treffen eine gemeinsame Rangfolge der eingereichten Projekte. Dauer der Begutachtung Stufe 1 ca. 2 Monate.

Begutachtung Stufe 2:

Voraussichtlich werden die ersten acht AntragstellerInnen aus der in Stufe 1 erstellten Rangfolge zur Vorstellung ihrer Projekte in einem 10-minütigem Vortrag mit anschließender Diskussion vor einem Entscheidungsgremium eingeladen. Das Entscheidungsgremium besteht aus unabhängigen, externen GutachterInnen. Dauer der Begutachtung Stufe 2 ca. 1 Monat. Das Symposium findet voraussichtlich am 16.02.2016 statt.Die Entscheidung über die Förderung wird unmittelbar im Anschluss an das Symposium getroffen und den Antragstellenden mitgeteilt. Im Anschluss können die Projekte zeitnah begonnen werden. Die Antragstellenden erhalten im Rahmen des Telefoninterviews mit den Ihnen zugeteilten GutachterInnen in der ersten Begutachtungsstufe Feedback in Bezug auf Ihren Projektantrag. Über dieses Feedback hinaus gibt es keine Begründung der finalen Förderentscheidung. Es wird keine Auskunft über die Einschätzung Ihres Projektes im Vergleich zu anderen eingereichten Projekten geben. Die Technologietransferstellen von Charité und MDC koordinieren den Antragsprozess und unterstützen WissenschaftlerInnen bei der Antragstellung. Es wird daher ausdrücklich empfohlen, vor der Einreichung der Anträge Kontakt mit der jeweiligen Technologietransferstelle aufzunehmen. Auf der BIH-Website wird über die geförderten Projekte informiert. Ein Rechtsanspruch auf Förderung besteht nicht. Im Verlaufe des Projektes werden die Antragstellenden von den Technologietransferstellen betreut. Es ist vorgesehen, die geförderten Antragstellenden nach dem Abschluss der Projekte und Auswertung der Ergebnisse einzuladen, um ihre Resultate im Rahmen eines BIH-Seminars zu präsentieren. Die nächste Ausschreibung für den BIH Technologietransferfonds zum Thema „Medizinprodukte“ erfolgt voraussichtlich zum Jahreswechsel 2015/2016. Zur Förderung Ihrer translationalen Projekte achten Sie bitte auch auf die Ausschreibungen von SPARK Berlin. Informationen zu SPARK Berlin erhalten Sie von Craig Garner (craig.garner@charite.de) oder über die Ausschreibungen von SPARK Berlin auf der BIH Website (www.bihealth.org).

Geheimhaltung

Alle am Antrags- und Entscheidungsverfahren beteiligten Personen werden schriftlich zur Geheimhaltung verpflichtet. Bei Projekten, bei denen der Schutz geistigen Eigentums von besonderer Dringlichkeit ist, wird um eine frühzeitige Kontaktierung der jeweils zuständigen Technologietransferstellen von MDC und Charité gebeten.  

Ansprechspartnerinnen sind:

Dr. Anette Schröder
Beauftragte für Technologietransfer, Charité
Tel. 030-450 570 243
anette.schroeder@charite.de
Dr. Sigrun Szepanski
Technologiescout, Charité
Tel. 030-450 570 825

Sigrun.Szepanski@charite.de  
Dr. Katrin Voigt
Managerin Technologietransfer, MDC
Tel. 030-9406-4227

k.voigt@mdc-berlin.de
Dr. Jeanette Libera-Körner
Managerin Technologietransfer, MDC
Tel. 030-9406-2833
Jeanette.Libera-Koerner@mdc-berlin.de

Antragsfrist: 11. November 2015 CET 15 Uhr