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Der Senat des Landes Berlin hat jetzt satzungsgemäß einen neuen Aufsichtsrat für das Berliner Institut für Gesundheitsforschung/Berlin Institute of Health (BIH) bestellt. Der neue Aufsichtsrat ersetzt den bisherigen Gründungsaufsichtsrat. Dem Aufsichtsrat gehören satzungsgemäß insgesamt 15 Mitglieder an: drei VertreterInnen des Landes Berlin, drei VertreterInnen des Bundes, ein/e gemeinsame/r VertreterIn der Freien Universität Berlin und der Humboldt-Universität zu Berlin, ein/e VertreterIn des Helmholtz-Gemeinschaft e.V., ein Mitglied des BIH aus der Charité, ein Mitglied des BIH aus dem Max-Delbrück-Centrum für Molekulare Medizin (MDC), vier externe Expertinnen und Experten sowie der oder die Vorsitzende des Wissenschaftlichen Beirats. Die Benennung der drei VertreterInnen des Landes Berlin erfolgt durch den Senat von Berlin. Die externen Expertinnen und Experten  werden von einer Findungskommission benannt, die das für Forschung zuständige Bundesministerium und die für Wissenschaft zuständige Senatsverwaltung unter Mitwirkung von Vertretern/innen der Aufsichtsorgane der Gliedkörperschaften bilden. Qua Amt ist auch der oder die Vorsitzende des Wissenschaftlichen Beirats Mitglied des Aufsichtsrates. Im Juni 2015 wurde Professor Jörg Hacker, Präsident der Deutschen Akademie der Naturforscher Leopoldina, vom Gründungsaufsichtsrat des BIH zum Vorsitzenden des Wissenschaftlichen Beirats bestellt.