BIH Gender Equality Fund 2027

Chancengleichheit und die gleichberechtigte Teilhabe aller Menschen gehören zu den strategischen Zielen des BIH und stellen eine wichtige Grundlage exzellenter Forschung dar. Frauen sind trotz eines hohen Anteils an Studentinnen in Fächern wie zum Beispiel Medizin, in Führungspositionen in der Wissenschaft und bei Professuren noch immer unterrepräsentiert. Strukturelle Barrieren behindern und erschweren häufig ihren Karriereweg, ganz besonders, wenn sie familiäre Sorge- und Pflegeaufgaben übernehmen. Dem möchte das BIH entgegenwirken und (Nachwuchs)Wissenschaftlerinnen sowie Klinikerinnen auf ihrem Karriereweg unterstützen. Um insbesondere die Forschungsaktivitäten von Wissenschaftlerinnen und Clinician Scientists zu fördern, wird jährlich der BIH Gender Equality Fund ausgeschrieben.
Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind Wissenschaftlerinnen, insbesondere:
PhD Students
Postdocs
Juniorprofessorinnen (W1)
Gruppenleiterinnen
(Junior) Clinician Scientists und (Junior) Digital Clinician Scientists
Voraussetzung ist, dass Sie der Dienststelle BIH zugeordnet sind (Ausnahme: Clinician Scientists).
Das BIH unterstützt mit dem Gender Equality Fund gezielt Wissenschaftlerinnen mit Familienaufgaben, um bestehende Nachteile wie z.B. Arbeitsverbote im Labor, Mehrfachbelastungen durch Familienaufgaben, wissenschaftliche Qualifizierung und gleichzeitige klinische Tätigkeit auszugleichen. Es gelten deshalb folgende Bedingungen für die Bewerbung.
Durchführung eines translationalen Forschungsprojekts
Familienaufgaben (insbesondere aktuell schwanger oder in Mutterschutz bzw. Elternzeit, Kinder <12 Jahre, alleinerziehend, Pflege von Angehörigen)
befristete Stelle oder Stipendium
Umfang der Förderung
Es werden finanzielle Mittel bis max. 10.000€ pro Antragstellerin zur Verfügung gestellt, um die wissenschaftliche Arbeit der Antragstellerin zu unterstützen. Aus diesen Mitteln können Sie eine oder mehrere studentische Hilfskräfte sowie ggf. für die Forschung dringend benötigte Verbrauchsmittel finanzieren. Die studentische Hilfskraft wird am BIH/an der Charité angestellt und sollte nach Möglichkeit mind. 40 h/Monat arbeiten. Die Mittel stehen ausschließlich im Jahr 2027 zur Verfügung.
Bitte beziffern Sie bereits im Antrag die benötigten Mittel und erläutern, wofür Sie die Mittel konkret benötigen. Nutzen Sie für die Berechnung der Personalkosten bitte den Kostenkalkulator der Charité. https://intranet.charite.de/personal_organisationsentwicklung/personalgewinnung/kostenkalkulation/ → Tarifvertrag für studentische Beschäftigte 2026-2028 → Haushaltsbrutto
Bitte besprechen Sie Ihre Bewerbung mit Ihrer Gruppenleitung, um sicherzustellen, dass die Arbeitsausstattung und Platz für die Hilfskraft vorhanden sind.
Antragsverfahren
Bitte nutzen Sie für die Antragstellung das entsprechende PDF Formular.
Deadline ist der 21.09.2026
Sie können den Antrag auf Deutsch oder Englisch einreichen.
Die Vergabe erfolgt auf der Grundlage der zur Verfügung stehenden Mittel. Sollte es mehr Bewerbungen geben als Mittel zur Verfügung stehen, erfolgt eine BIH interne Auswahl nach Dringlichkeit und sozialen Kriterien, sowie Zugehörigkeit zur Dienststelle BIH.
Kontakt
Wenn Sie Fragen haben, wenden Sie sich bitte an Karin Höhne.
