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BIH Johanna Quandt Professorships sind W2-Professuren auf Zeit mit einem echten Tenure Track. Sie werden vom Berliner Institut für Gesundheitsforschung und der Stiftung Charité gefördert. Mit ihnen wird der gemeinsame translationale Forschungsraum zwischen der Charité - Universitätsmedizin Berlin und dem Max-Delbrück-Centrum für Molekulare Medizin in der Helmholtz-Gemeinschaft (MDC) ausgebaut.

Das Besondere: Die BIH Johanna Quandt Professorships richten sich gezielt an Wissenschaftlerinnen und zeichnen sich durch eine thematische Offenheit aus. Entscheidend sind die translationale und systemmedizinische Ausrichtung der Professur sowie die innovative und interdisziplinäre Ausgestaltung.

Förderumfang

Im Rahmen der Förderlinie BIH Johanna Quandt Professorships werden zwei neue Professuren am BIH mit der Besoldungsgruppe W2 eingerichtet. Die Berufung auf die Professur erfolgt auf dem Weg einer gemeinsamen Berufung des BIH und der Charité. Die Berufung erfolgt einmalig zeitlich befristet für die Dauer von fünf Jahren mit der Option einer anschließenden Verstetigung als Lebenszeitprofessur der Besoldungsgruppe W2 oder W3 (echter Tenure Track). Die Gesamtdauer der Befristung von fünf Jahren wird mit der erstmaligen Berufung auf Zeit festgelegt; eine spätere Verlängerung der Befristung und eine damit verbundene Verzögerung der Verstetigung als Lebenszeitprofessur werden ausgeschlossen.

Ein BIH Johanna Quandt Professorship wird von der Stiftung Charité und dem BIH mit jeweils bis zu 500.000 Euro pro Jahr und zeitlich befristet für eine Dauer von insgesamt fünf Jahren gefördert.

Die Berufung kann beispielsweise für Klinikerinnen auch im Angestelltenverhältnis vorgenommen werden. Die Vergütung erfolgt dann analog zu den genannten Besoldungsgruppen.

Antragsberechtigte

BIH Johanna Quandt Professorships werden von erfahrenen Wissenschaftlerinnen aus den Bereichen der translationalen, systemmedizinischen Forschung direkt beantragt. Die Bewerberinnen müssen ihre Berufbarkeit durch entsprechende wissenschaftliche Leistungen in den Bereichen von Forschung, Lehre und Transfer nachweisen können.

Antrag und Bewertungskriterien

Der Antrag zur Förderung eines BIH Johanna Quandt Professorships besteht aus zwei Teilen.

Der erste Teil dient dem Nachweis der wissenschaftlichen Leistungen und Qualifikationen der Bewerberin. Die Bewerberin muss nicht nur ihre Berufbarkeit unter Beweis stellen, sondern in ihrem Gebiet der Translation und Systemmedizin herausragende Leistungen in den Bereichen von Forschung, Lehre und Transfer demonstrieren.

Der zweite Teil besteht aus einem Konzept der Bewerberin für den BIH Johanna Quandt Professorship. In diesem soll nachgewiesen werden,

  • welche inhaltliche Ausrichtung der Professorship haben soll und
  • wie der Professorship mit seiner inhaltlichen Ausrichtung aus der Perspektive der Bewerberin zur Verwirklichung der Leitidee des BIH von einer translationalen und systemmedizinischen Forschung beitragen soll.

Alle Antragsunterlagen sind bis zum 31. März 2016 in englischer Sprache über das BIH-Bewerbungsportal einzureichen. (Der entsprechende Link steht hier auf dieser Webseite ab 1. Februar 2016 zur Verfügung.)

Bei der Antragstellung und im Falle der Förderung sind die Regeln zur Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis der Deutschen Forschungsgemeinschaft und die ethischen Prinzipien des Rahmenprogramms der Europäischen Union für Forschung und Innovation (Horizon 2020) einschließlich des European Code of Conduct for Research Integrity einzuhalten. Darüber hinaus gelten die Bewilligungsgrundsätze der Stiftung Charité.

Auswahlverfahren

Die Stiftung Charité verantwortet das Auswahlverfahren, nimmt die Anträge entgegen und initiiert ein wissenschaftsgeleitetes Auswahlverfahren mit folgenden Stufen:

1.

Der Vorstand des BIH gibt eine Stellungnahme ab, ob und inwieweit sich die von der Bewerberin vorgeschlagene inhaltliche Ausrichtung für die Professur in die Struktur- und Profilentwicklung des BIH einfügt. Diese Stellungnahme wird für eine Vorauswahl durch den Wissenschaftlichen Beirat der Privaten Exzellenzinitiative Johanna Quandt genutzt.

2.

Alle Anträge werden von externen Expertinnen und Experten begutachtet. Das genaue Verfahren der Fachbegutachtung bestimmt der Wissenschaftliche Beirat der Privaten Exzellenzinitiative Johanna Quandt. Er beruft eine Auswahlkommission ein, die sich aus folgenden Mitgliedern zusammensetzt:

  • der Vorstandsvorsitzende des BIH,
  • der Vorstandsvorsitzende des MDC,
  • der Dekan der Charité,
  • jeweils ein/e vom BIH, von der Charité und vom MDC zu benennende/r WissenschaftlerIn und
  • ca. drei bis fünf externe Fachexpert/inn/en (je nach Anzahl und inhaltlicher Breite der Anträge)

3.

Die endgültige Förderentscheidung trifft der Wissenschaftliche Beirat der Privaten Exzellenzinitiative Johanna Quandt. Die Förderung wird vorbehaltlich einer erfolgreichen Berufung der Bewerberin auf eine W2-Professur auf Zeit (einmalige Befristung von fünf Jahren) mit der Option einer anschließenden Verstetigung als W2- oder W3-Lebenszeitprofessur ausgesprochen. Die Bewilligung der Fördermittel erfolgt erst, nachdem diese Auflage erfüllt ist.

Im Anschluss an die Förderentscheidung tragen das BIH und die Charité die Verantwortung für die gemeinsame Berufung (beispielsweise auf dem Weg des Ausschreibungsverzichts und der Direktberufung), für die anschließenden Berufungsverhandlungen und für die Erteilung des Rufs. Im Zuge der Berufungsverhandlungen wird verbindlich festgelegt, welches Tenure Track-Modell für die zu berufene Kandidatin gewählt wird und wo bzw. wie die Professur nach Ablauf der fünf Jahre etatisiert wird. 

Die Förderung beginnt mit dem Amtsantritt der berufenen Bewerberin. Der Amtsantritt sollte spätestens zwölf Monate nach der positiven Förderentscheidung durch die Stiftung Charité erfolgen.

Bewerbung

Anträge für das BIH Johanna Quandt Professorship werden über das BIH-Online-Bewerbungsportal abgewickelt. Es steht Ihnen spätestens ab dem 1. Februar 2016 und bis zum 31. März 2016 (Bewerbungsfrist) zur Verfügung.

Die Anträge müssen in englischer Sprache eingereicht werden.

Termine/Fristen

31. März 2016: Antragsfrist
vorauss. Oktober 2016: Bekanntgabe der Förderentscheidung durch die Stiftung Charité