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Mit dieser Fördermaßnahme sollen Ursachen von Nahrungsmittelunverträglichkeiten besser verstanden und innovative Diagnose- und Therapiemöglichkeiten entwickelt werden. Patient*innen oder ihre Vertretungen sind bei allen Projekten angemessen zu beteiligen, wofür auch Fördermittel beantragt werden können.
Das Verfahren ist zweistufig, Projektskizzen sind bis zum 17.03.2020 einzureichen.

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