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Diese Fördermaßnahme ist in zwei Module unterteilt: In Modul 1 steht die Entwicklung neuer Diagnostik und Therapien für die Personalisierte Medizin im Vordergrund, während in Modul 2 der Aufbau bzw. die Weiterentwicklung integrierter Forschungsplattformen gefördert werden. Bei letzterem sollen die Vorhaben partizipativ angelegt sein und die Beteiligung von Patient*innen und anderen Stakeholdern ist obligatorisch. Es können Mittel für Aufwandsentschädigungen von Patient*innen(-vertreter*innen) beantragt werden. Die angemessene Beteiligung dieser Personengruppe an der Planung und Durch¬führung des Projekts ist ein Bewertungskriterium. Das Verfahren ist mehrstufig. Projektskizzen können bis zum 30.06.2020 (Modul 1) bzw. 31.08.2020 (Modul 2) eingereicht werden.

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