Vor Ihrer Ankunft in Berlin

  • Visa-Navigator

    Der Visa-Navigator des Auswärtigen Amts ist ein digitales Orientierungstool, das internationale Fachkräfte dabei unterstützt, das passende Visum für einen Aufenthalt in Deutschland zu ermitteln. Anhand weniger Fragen zu Staatsangehörigkeit, Aufenthaltszweck und geplanter Aufenthaltsdauer erhalten Nutzende eine erste Einschätzung zur erforderlichen Visumkategorie sowie weiterführende Hinweise zum Antragsverfahren. Das Tool dient der Vorbereitung und Orientierung vor der Antragstellung.

    Wichtig: Ihr Visum können Sie nur an der für Sie zuständigen deutschen Auslandsvertretung in Ihrem Heimatland beantragen. Bei der Beantragung unterstützt hier gerne das Team Personal.

    Falls Sie Informationen zum Nachzug Ihrer Familienangehörigen benötigen, finden Sie auf den Seiten des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge unter folgendem Link hilfreiche Hinweise. Bitte klären Sie die entsprechenden Fragen entweder vor Ihrer Ankunft mit der zuständigen Auslandsvertretung im Heimatland oder nach Ihrem Umzug mit dem Landesamt für Einwanderung in Berlin.

  • Anerkennung ausländischer Hochschulabschlüsse

    Wenn Sie Ihren Hochschulabschluss im Ausland erworben haben, benötigen Sie für eine Bewerbung in Deutschland in der Regel einen Nachweis über die Bewertung bzw. Anerkennung Ihres Abschlusses. Dieser ist insbesondere für die Eingruppierung relevant. Eine erste Orientierung können Sie über die Datenbank Anabin erhalten: anabin.kmk.org/cms/public/startseite

    In bestimmten Fällen ist zusätzlich eine individuelle Zeugnisbewertung erforderlich. Diese wird von der Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen (ZAB) ausgestellt. Die ZAB ist die zentrale Einrichtung in Deutschland für die Bewertung ausländischer Hochschulqualifikationen und erstellt auf Antrag eine persönliche Zeugnisbewertung.

    Zur Antragsstellung: zab.kmk.org/de/zeugnisbewertung/antrag

  • Impfpflicht

    In Gesundheitseinrichtungen besteht Masern-Impfpflicht für Mitarbeitende, die nach 1970 geboren wurden. Der künftigen Arbeitgeberin Charité ist vor der Einstellung ein Nachweis über einen ausreichenden Immunitätsschutz (oder eine medizinische Kontraindikation) vorzulegen, ansonsten ist eine Einstellung nicht möglich. Es sind zwei dokumentierte Masernschutzimpfungen oder ein positiver Antikörpernachweis bzw. ein Impfkontraindikationsattest vorzulegen. Falls Sie sich für einen Labortest entscheiden, muss dieser zwingend in Deutschland erfolgen.

    Wenn Sie einen Nachweis über Ihre Impfungen aus dem Heimatland haben, bringen Sie bitte alle Informationen mit. Das Arbeitsmedizinische Zentrum der Charité überprüft die Vollständigkeit Ihrer Unterlagen

  • Wohnen in Berlin

    Wohnungen in Berlin und Umgebung sind stark nachgefragt, daher empfehlen wir Ihnen, die Suche nach einer Unterkunft/Wohnung schnellstmöglich zu starten. Sehr gern unterstützen wir Sie dabei, eine geeignete Wohnung zu finden. Bitte kontaktieren Sie uns frühzeitig, damit wir Sie mit unseren Kontakten und Empfehlungen bestmöglich beraten können. 

    Um eine Wohnung zu mieten, müssen Sie in der Regel folgende Voraussetzungen erfüllen: 

    • In der Regel wird eine Mietkaution (2-3 Monatskaltmieten) vom Vermieter verlangt.
    • Einkommensnachweis oder Bürgschaft  BGB § 765 – 778 https://www.buergerliches-gesetzbuch.info/bgb/241.html
      Eine Bürgschaft ist eine schriftliche Vereinbarung, in der eine Person zusagt, die Mieter oder Verpflichtungen eines Mieters zu bezahlen, wenn diese Person dazu nicht in der Lage ist. Wird häufig verwendet, wenn ein Mieter*innen keine Schufa-Bescheinigung vorlegen können.
    • Schufa Bescheinigung (Bonitätsnachweis): Diese Bescheinigung können Sie erhalten, wenn Sie seit einiger Zeit in Deutschland leben bzw. die deutsche Staatsbürgerschaft haben. 

    Sollten Sie hierzu Fragen haben, kontaktieren Sie uns gerne. 

    Die Schufa Bescheinigung ist Deutschlands wichtigste Auskunft über die Kreditwürdigkeit und finanzielle Zuverlässigkeit einer Person. Wichtige Punkte: 

    • Nur die Person selbst kann die Schufa Bescheinigung anfordern.
    • Vermieter, Banken und andere Institutionen können nur mit ausdrücklicher Zustimmung der Person darauf zugreifen.
    • Diese Bescheinigung wird für die Anmietung einer Wohnung angefordert, aber internationale Zugezogene haben oft noch keine Bescheinigung. In solchen Fällen werden alternative Nachweise der finanziellen Zuverlässigkeit (Arbeitsvertrag, Einkommensnachweise, Ersparnisse oder Referenzen) akzeptiert.
    • Mietschuldenfreiheitsbestätigung. (Eine Mietschuldenfreiheitsbestätigung ist eine freiwillige Bescheinigung des bisherigen Vermieters, dass alle Mieten ordnungsgemäß gezahlt wurden und keine Mietrückstände bestehen) 

    Bitte beachten Sie: Da Wohnungen zurzeit stark nachgefragt sind, gibt es leider auch viele unseriöse Angebote, die sich an der Unwissenheit von Wohnungsinteressenten bereichern wollen. Überweisen Sie daher kein Geld für eine Kaution oder ähnliches, wenn Sie die Wohnung noch nicht besichtigt haben bzw. noch keinen Vertrag unterschrieben haben. Sollten Sie unsicher sein, fragen Sie gern bei uns nach, wir unterstützen Sie.