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In dieser Fördermaßnahme (Zeitraum 2015-2030) werden jährlich Bekanntmachungen veröffentlicht. Es werden insbesondere solche Projekte gefördert, die auf das Schließen von Evidenzlücken abzielen und so eine hohe Relevanz für das Gesundheitssystem aufweisen. Gefördert werden können klinische Studien und systematische Übersichtsarbeiten. Als Zuwendungsvoraussetzung wird die Beteiligung von Patient*innen oder ihren Vertretungen explizit genannt: Projekte können nur gefördert werden, „wenn sie Patientinnen und Patienten oder deren Vertretungen in angemessener Weise an Planung, Durchführung und Verbreitung der Ergebnisse beteiligen. Projekte ohne Beteiligung von Betroffenen oder deren Vertretungen können nur in begründeten Ausnahmefällen gefördert werden, in denen eine Beteiligung nachweislich nicht möglich ist“. Die angemessene Beteiligung ist auch ein Begutachtungskriterium. Das Verfahren ist zweistufig, Projektskizzen können bis zum 25.05.2020 eingereicht werden.

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