Chancengleichheit und die gleichberechtigte Teilhabe von Frauen und Männern gehören zu den strategischen Zielen des BIH und stellen eine wichtige Grundlage exzellenter Forschung dar. Frauen sind trotz eines hohen Anteils an Studentinnen in Fächern wie zum Beispiel Medizin in Führungspositionen in der Wissenschaft und bei Professuren noch immer unterrepräsentiert. Strukturelle Barrieren behindern und erschweren häufig ihren Karriereweg.
Dem möchte das BIH entgegenwirken und Wissenschaftlerinnen sowie Klinikerinnen auf ihrem Karriereweg unterstützen. Um die Forschungsaktivitäten von Wissenschaftlerinnen und Klinikerinnen zu fördern, wird jährlich der BIH Gender Equality Fund ausgeschrieben.
Aus dem Fonds können für das Jahr 2019 Anträge auf Unterstützung durch eine studentische Hilfskraft gestellt werden. Pro Kalenderjahr und Person können max. 5000 € beantragt werden. Die Mittel stehen von Januar bis Dezember 2019 zur Verfügung. Eine Kostenübernahme im folgenden Kalenderjahr kann nicht garantiert werden. Die studentische Hilfskraft muss an der jeweiligen Heimatinstitution eingestellt werden. Die Fördersumme kann zusätzlich auch für Verbrauchsmittel verwendet werden.
Bedingungen für die Antragstellung
Antragsberechtigt sind Nachwuchswissenschaftlerinnen (Postdocs, Junior Clinical Scientists, Clinical Scientists, Juniorprofessorinnen und Nachwuchsgruppenleiterinnen) aus dem gemeinsamen Forschungsraum des BIH (BIH, Charité, MDC), die translationale Forschung im Sinne der BIH Strategie betreiben. Es können sich nur Wissenschaftlerinnen bewerben, die eine befristete Stelle oder ein Stipendium haben.
Besonders möchte das BIH Wissenschaftlerinnen mit Familienaufgaben unterstützen, insbesondere:
- Wissenschaftlerinnen in Mutterschutz und Elternzeit
- Wissenschaftlerinnen mit Kindern bis zu 3 Jahren
- Wissenschaftlerinnen, die in den kommenden 12 Monaten eine familiäre Auszeit nehmen.
- Alleinerziehenden
Bewerbungsverfahren
Bitte reichen Sie Ihre Bewerbungsunterlagen über das BIH Bewerbungsportal https://portal.bihealth.de/portal/ ein. Um sich bewerben zu können, müssen Sie sich im Bewerbungsportal registrieren.
Anträge können bis zum 1.November 2018 um 14 Uhr gestellt werden. Sie können den Antrag auf Deutsch oder Englisch stellen. Zusätzlich zu den Onlinefragen laden Sie bitte folgende Dokumente als getrennte PDF Dokumente im Portal hoch:
- Akademischer Lebenslauf (siehe Template im Downloadbereich), max. 2 Seiten
- Beschreibung Ihrer Forschungsaktivitäten anhand der QUEST-Kriterien (siehe Template im Downloadbereich), max. 1 Seite
Ihre Bewerbungsunterlagen werden der Auswahlkommission anonym zur Verfügung gestellt. Wir möchten Sie deshalb bitten, in Ihren Antworten und in den hochgeladenen Dokumenten keine persönlichen Angaben zu machen, wenn Sie nicht explizit danach gefragt werden. Ihre persönlichen Angaben fragen wir im Portal ab, werden diese aber nicht der Kommission zur Verfügung stellen.
Auswahl
Die Auswahl erfolgt durch die Kommission zur Frauenförderung an der Charité, ergänzt um Vertreter*innen des MDC. Das QUEST Center berät die Kommission bezüglich der Merkmale für eine robuste und innovative Forschung. Eine Förderzusage erfolgt voraussichtlich Ende Dezember 2018.
Wenn eine Zusage zur Förderung erfolgt ist, können die Kosten erst dann übernommen werden, wenn die Ausgaben tatsächlich nachgewiesen sind. Die Mittel können von Januar bis Dezember 2019 ausgegeben werden.