Konzept und Ziele des Berlin ACSP proHealth

Das ACSP proHealth ist ein Karriereentwicklungsprogramm für fortgeschrittene klinisch tätige Wissenschaftler*innen mit dem Schwerpunkt Prävention. Es ist damit thematisch in die Strategie 2030 der Charité – Universitätsmedizin Berlin eingebettet, welche darauf abzielt, durch präventive Maßnahmen zur Verlängerung gesunder Lebensjahre möglichst vieler Menschen beizutragen.

Im Fokus des Programms steht ein umfassendes Verständnis von Prävention: Neben der Primärprävention zur Verhinderung von Krankheitsentstehung, richtet es besonderes Augenmerk auf Patient*innen mit chronischen Erkrankungen. Ziel ist es, durch Sekundärprävention das Fortschreiten von Krankheiten zu verlangsamen, durch Tertiärprävention Komplikationen zu reduzieren oder im Sinne der Quartärprävention unnötige oder belastende Behandlungen zu vermeiden. Um die Präventivmedizin entscheidend voranzubringen, sind disziplinübergreifendes Denken, der Aufbau transdisziplinärer Netzwerke, die beschleunigte Umsetzung klinischer Strategien sowie eine zielgerichtete Kommunikation, die Patient*innen befähigt, ihre Gesundheit eigenverantwortlich zu gestalten, essenziell.

Die ACSP proHealth Fellows sollen gezielt dabei unterstützt werden, sich fachlich in der Präventivmedizin zu profilieren, Führungsqualitäten zu entwickeln und strategisch zentrale Positionen in Forschung, Lehre und Patient*innenversorgung einzunehmen. Durch geschützte Zeiten für Forschung, Mentoring, curriculare Angebote, sowie den Aufbau wissenschaftlicher Netzwerke und Konsortien werden die Fellows befähigt, Zielpositionen für forschende Ärzt*innen in der translationalen Präventionsforschung zu besetzen. Langfristiges Ziel des Programmes ist es, die translationale Prävention nachhaltig in der Universitätsmedizin verankern.
 

Programminformationen

Die Förderung umfasst ein jährliches Budget von 135.000 EUR für geförderte ACSP proHealth Fellows. Mit diesen Mitteln wird sowohl der Forschungsanteil der Advanced Clinician Scientist-Stelle finanziert als auch ein Beitrag zur Forschungsausstattung der Arbeitsgruppe der ACSP proHealth Fellows (z.B. für technisches Personal, Sach- und Reisemittel oder projektbezogene Investitionen). Die geschützte Zeit für Forschung beträgt in der Regel 50% einer Vollzeitstelle; je nach individuellen Bedürfnissen ist eine gewisse Flexibilität bis zu einem Minimum von 30% möglich.

Die Laufzeit der individuellen Förderung beträgt maximal sechs Jahre. Nach drei Jahren ist eine Zwischenevaluation vorgesehen. Die Kliniken/Institute sind verpflichtet, die ACSP proHealth Fellows während der gesamten Laufzeit zu kofinanzieren (der Klinik-/Institutsanteil ergibt sich aus 100% minus Prozentsatz der vom BMFTR-finanzierten geschützten Zeit für Forschung von 30-50%) und ihnen eine nachhaltige Karriereperspektive zu gewährleisten.

Weitere Programminhalte sind u.a. ein individuelles Mentoring durch die Klinik-/Institutsdirektorin/ den Klinik-/Institutsdirektor und mindestens eine/einen zusätzliche/n wissenschaftlichen Mentor*in, curriculare Angebote und die Teilnahme an Vernetzungsplattformen.

Die Eingruppierung erfolgt unter Berücksichtigung der persönlichen Voraussetzungen nach Entgeltgruppe Ä2 oder Ä3 auf den Grundlagen des TV-Ärzte Marburger Bund – Charité. Die Förderung ist zunächst auf zwei Jahre befristet – mit der Option auf Verlängerung um bis zu vier weitere Jahre. Eine Ä3-Eingruppierung ist keine Voraussetzung für die Bewerbung. Es wird jedoch erwartet, dass im Sinne der Förderung der Eigenständigkeit des ACS proHealth-Fellows zeitnah nach Förderbeginn (spätestens im Laufe des ersten Förderjahres) eine Oberärztin-/Oberarztstelle (Entgeltgruppe Ä3) bereitgestellt wird. Sobald ein ACSP proHealth Fellow die Charité - Universitätsmedizin Berlin verlässt, beurlaubt oder freigestellt wird, endet die Zahlung der Zuwendung.

Aus jeder Klinik bzw. aus jedem Institut darf nur eine Bewerbung für eine ACS-Förderung im Rahmen des ACSP proHealth gestellt werden. Wir bitten die Kandidat*innen, sich diesbezüglich vorab mit ihren jeweiligen Klinik-/Institutsdirektor*innen abzustimmen.

Bewerbungsvoraussetzungen

  1. Fachliche Qualifikation und klinische Tätigkeit
    a.    Abgeschlossene Facharztprüfung 
    b.    Klinische Tätigkeit in einem direkt oder indirekt patientenbezogenen Fachgebiet der Charité. Bei externen Kandidat*innen eine institutionelle Zusage für eine entsprechende Stelle an der Charité im Falle einer positiven Förderentscheidung
     
  2. Wissenschaftliche Qualifikation
    a.    Habilitation (mindestens eröffnetes Habilitationsverfahren) oder gleichwertige Qualifikation (z. B. Leitung einer selbstständig evaluierten Nachwuchsgruppe im Rahmen des Emmy Noether-Programms (DFG), Juniorprofessur W1).
    b.    Nachweis von klinischer und wissenschaftlicher Exzellenz
    c.    Kohärenz zwischen dem klinischen und wissenschaftlichen Fachgebiet
     
  3. Forschungsqualität und ethische Standards
    a.    Einhaltung nationaler und internationaler Standards (z. B. Deklaration von Helsinki, ICH-GCP, EU-Verordnungen, CONSORT, STARD, PRISMA, ARRIVE)
    b.    Vorhandensein erforderlicher Ethikvoten und Datenschutzkonzepte (bzw. Vorlegen Vorliegen zum Förderbeginn)
    c.    Reproduzierbarkeit und Transparenz des Forschungsvorhabens
     
  4. Unterstützung durch die Klinik-/Institutsleitung
    a.    Unterstützungsschreiben der Klinik-/Institutsleitung mit Zusage zur Kofinanzierung des klinischen Anteils, Sicherstellung der notwendigen Infrastruktur. Förderung der Unabhängigkeit sowie Gewährung der geschützten Forschungszeit.
    b.    Verpflichtung der Klinik/ des Instituts und der kaufmännischen Centrumsleitung bzw. der kaufmännischen Direktion zur Übernahme von 50 % (bzw. entsprechend der gewählten geschützten Forschungszeit bis zu 70%) der klinischen Tätigkeit während der gesamten Förderdauer.

    Das vorherige Durchlaufen eines Clinician Scientist Programms ist wünschenswert, aber keine Voraussetzung für die Bewerbung.

Familienfreundlichkeit und Gleichstellung

Die Programmteilnahme kann auch in Teilzeit erfolgen, allerdings ist zu beachten, dass hierbei nur der klinische Teil, nicht jedoch die geschützte Forschungszeit, die durch das Programm getragen wird, bis auf 20% reduziert werden kann. Die Programmlaufzeit verlängert sich nicht durch die Teilzeitbeschäftigung.

Bei gleicher Eignung und Qualifikation werden Bewerbungen von schwerbehinderten Menschen bevorzugt. Außerdem wird eine Erhöhung des Anteils von Frauen am wissenschaftlichen Personal angestrebt. Bei gleichwertiger Qualifikation werden Bewerbungen von Kandidatinnen im Rahmen der rechtlichen Möglichkeiten vorrangig berücksichtigt. Für die Vergabe der Advanced Clinician Scientist-Stellen wird ein Frauenanteil von 50 Prozent angestrebt. Bewerbungen von Kandidat*innen mit Migrationshintergrund, die die Einstellungsvoraussetzungen erfüllen, sind ausdrücklich erwünscht.
 

Auswahlverfahren

Das Auswahlverfahren ist kompetitiv und zweistufig angelegt. Nach formeller Prüfung erfolgt die Begutachtung durch ein externes Gutachter*innengremium. Anschließend trifft das ACSP proHealth Steering Committee unter Berücksichtigung der Voten der externen Gutachter*innen die Entscheidung über eine Vorauswahl der Kandidat*innen für die Teilnahme an einem Auswahlkolloquium (mündlicher Vortrag). Die finale Auswahl erfolgt nach dem Auswahlkolloquium anhand der Leistungen der Präsentation und Diskussion ergänzt durch die schriftlichen Begutachtungsergebnisse.

Bewerbungsunterlagen

Die Bewerbungsunterlagen sind über das BIH Antragsportal einzureichen. Bitte beachten Sie dabei die Formblätter zu den jeweiligen Unterlagen. Den Bewerbungsunterlagen sind folgende ausgefüllte Formblätter beizufügen:

  1. Forschungsvorhaben auf dem Gebiet der Prävention und nachhaltiges Forschungskonzept (bitte verwenden Sie das entsprechende Formblatt)
  2. Persönliches klinisches und wissenschaftliches Profil (bitte verwenden Sie das entsprechende Formblatt)
  3. CV (bitte verwenden Sie das entsprechende Formblatt)
  4. Budgetplan sowie weitere Details zu bisherigen wissenschaftlichen Leistungen (Eingaben direkt im Antragsportal)
  5. Verbindliche Unterstützung der Karriereentwicklung durch die/den Klinik-/Institutsdirektor*in (bitte verwenden Sie das entsprechende Formblatt)
  6. Unterstützungsschreiben mindestens einer/eines zusätzlichen wissenschaftlichen Mentorin/Mentors (bitte verwenden Sie das entsprechende Formblatt)
  7. Finanzierungsbestätigung für die Kandidatin/den Kandidaten durch die Klinik- bzw. Institutsdirektor*in und Kaufmännische Centrumsleitung bzw. Kaufmännische Direktion (bitte verwenden Sie das entsprechende Formblatt)

Bewerbungsfrist

17. März 2026, 14:00 Uhr

Kontakt

Nähere Auskünfte zum Berlin Advanced Clinician Scientist Program proHealth erhalten Sie bei

Frau PD Dr. Angelika Kusch
angelika.kusch@bih-charite.de
+49 (0) 30 450 543 305

Bei technischen Problemen mit dem Antragsportal schicken Sie bitte eine E-Mail an portal@bih-charite.de