Zum Seiteninhalt springen

BESCHREIBUNG DER FÖRDERUNG

Das Förderinstrument des BIH richtet sich an DoktorandInnen der Human- und Zahnmedizin und ist angelehnt an das Förderinstrument der Promotionsstipendien der Charité - Universitätsmedizin Berlin.  Ein Promotionsstipendium wird für ein klar definiertes Forschungsvorhaben bewilligt, das selbstständig und betreut von einer WissenschaftlerIn mit dem Ziel der Promotion bearbeitet werden soll. Die maximale Dauer eines Stipendiums beträgt zwölf Monate. Die Forschungsaufgabe ist i.d.R. so zu gestalten, dass die Promotion in die Zielsetzung des Berliner Institut für Gesundheitsforschung passt, innerhalb der Laufzeit des Stipendiums abgeschlossen werden kann und sie sollte eine ausschließlich wissenschaftliche Tätigkeit von mindestens sechs Monate umfassen.  Die Promotionsstipendien werden als Vollzeitstipendien für die Dauer der Forschungsarbeit und der Abfassung der Dissertationsschrift oder für das Vollzeitequivalent einer Arbeit vergeben. In begründeten Ausnahmefällen kann eine Verlängerung des Stipendiums bewilligt werden. 

VORAUSSETZUNGEN

  1. Gefördert werden nur PromovendInnen, deren BetreuerIn an der Charité - Universitätsmedizin Berlin oder am Max-Delbrück Centrum für Molekulare Medizin oder am BIH beschäftigt ist.

  2. BewerberInnen müssen darüber hinaus vorweisen: 

    • einen Nachweis über eine Einschreibung als StudentIn der Human- oder Zahnmedizin an der Charité (Immatrikulationsnachweis), 

    • einen Nachweis auf die Vorbereitung einer Promotion (Meldungsbestätigung vom Charité-Promotionsbüro), 

    • ein wissenschaftliches Vorhaben, das in die Zielsetzung des Berliner Institut für Gesundheitsforschung passt 

    • ein wissenschaftliches Vorhaben, das eine ausschließliche Forschungszeit von mindestens sechs Monaten umfasst. 

  3. Ausgeschlossen ist die Vergabe eines Stipendiums an BewerberInnen, die gleichzeitig eine Promotionsförderung aus anderen Mitteln in Anspruch nehmen.

UMFANG DER FÖRDERUNG

1. Stipendiengrundbetrag  Die Höhe des Stipendiengrundbetrages beträgt: Grundbetrag: 1.000,- € 
Ggf. Familienzuschlag* von 154,- €  *Familienzuschlag: 
  • DoktorandInnen erhalten einen Familienzuschlag, wenn sie verheiratet und/oder für mindestens ein Kind unterhaltspflichtig sind. Dieser Familienzuschlag ist unabhängig von den Einnahmen des Ehepartners bzw. des anderen Elternteils. 

  • Der Familienzuschlag wird zusammen mit dem Stipendium ausgezahlt. Entsteht der Anspruch während der Laufzeit eines Stipendiums, so wird er einschließlich des Monats der Eheschließung bzw. der Geburt des Kindes gewährt. 

  • Erhalten beide Ehegatten bzw. Elternteile ein Promotionsstipendium, so wird der Familienzuschlag nur einmal gezahlt. 

2. Kinderbetreuungszuschuss  Der Kinderbetreuungszuschuss für PromotionsstipendiatInnen beträgt monatlich maximal: 
  • bei einem Kind bis zu 154 € 

  • bei zwei Kindern bis zu 205 € 

  • bei drei und mehr Kindern bis zu 256 € 

Kinderbetreuungszuschläge werden, sofern sie die maximale Höhe nicht überschreiten, nur in Höhe des nachgewiesenen tatsächlichen Aufwandes gezahlt.  3. Sachkosten- und Fahrtkostenzuschüsse  Sachkosten- und Fahrtkostenzuschüsse werden nicht gewährt.  4. Aufstockung des Stipendiums  Das Promotionsstipendium kann aus Mitteln Dritter auf eine max. Höhe von 1.365 € (d. h. inklusive ggf. Familienzuschlag und zuzüglich ggf. Kinderbetreuungszuschuss) aufgestockt werden. Diese Höhe darf nicht überschritten werden. 

VERFAHREN/AUSWAHL

Die Empfehlung über die zu vergebenden Stipendien trifft die Kommission für Nachwuchsförderung und Weiterbildung der Charité* die für diese Stipendien um VertreterInnen des MDC und des BIH erweitert wird. Die Entscheidung über die Bewilligung dieser Promotionsstipendien trifft die erweiterte Nachwuchskommission in Absprache mit dem Vorstand des Berliner Instituts für Gesundheitsforschung. Weitere Details zum Programm und zum Bewerbungsverfahren entnehmen Sie bitte dem Merkblatt (auf der rechten Seite).

FORM DER ANTRAGSTELLUNG 

Die Anträge auf Promotionsstipendien sind über das MDC Bewerbungsportal elektronisch als PDF-Dokument bis zum 3. November 2014einzureichen. Die Ausschreibung finden Sie unter „Offene Stellen“ unter dem Reiter „Sonstige“. Für Ihre Bewerbung ist eine Registrierung im Bewerbungsportal erforderlich.  Die Form der Antragstellung entnehmen Sie bitte der Anlage 1 (Allgemeine Vorgaben) und fügen den entsprechenden Stipendienfragebogen (Anlage 2) hinzu.