BIH-Promotionsstipendien für Human- und Zahnmedizinstudentinnen an der Charité (only advertised in German)
Das Berliner Institut für Gesundheitsforschung/Berlin Institute of Health (BIH) schreibt zum Sommersemester 2015 Promotionsstipendien für Studierende der Human- und Zahnmedizin aus.
VORAUSSETZUNGEN
Gefördert werden nur PromovendInnen, deren BetreuerIn an der Charité - Universitätsmedizin Berlin oder am Max-Delbrück Centrum für Molekulare Medizin oder am BIH beschäftigt ist.
BewerberInnen müssen darüber hinaus vorweisen:
einen Nachweis über eine Einschreibung als StudentIn der Human- oder Zahnmedizin an der Charité (Immatrikulationsnachweis),
einen Nachweis auf die Vorbereitung einer Promotion (Meldungsbestätigung vom Charité-Promotionsbüro),
ein wissenschaftliches Vorhaben, das in die Zielsetzung des Berliner Institut für Gesundheitsforschung passt
ein wissenschaftliches Vorhaben, das eine ausschließliche Forschungszeit von mindestens sechs Monaten umfasst.
- Ausgeschlossen ist die Vergabe eines Stipendiums an BewerberInnen, die gleichzeitig eine Promotionsförderung aus anderen Mitteln in Anspruch nehmen.
UMFANG DER FÖRDERUNG
1. Stipendiengrundbetrag Die Höhe des Stipendiengrundbetrages beträgt: Grundbetrag: 1.000,- €Ggf. Familienzuschlag* von 154,- € *Familienzuschlag:
DoktorandInnen erhalten einen Familienzuschlag, wenn sie verheiratet und/oder für mindestens ein Kind unterhaltspflichtig sind. Dieser Familienzuschlag ist unabhängig von den Einnahmen des Ehepartners bzw. des anderen Elternteils.
Der Familienzuschlag wird zusammen mit dem Stipendium ausgezahlt. Entsteht der Anspruch während der Laufzeit eines Stipendiums, so wird er einschließlich des Monats der Eheschließung bzw. der Geburt des Kindes gewährt.
Erhalten beide Ehegatten bzw. Elternteile ein Promotionsstipendium, so wird der Familienzuschlag nur einmal gezahlt.
bei einem Kind bis zu 154 €
bei zwei Kindern bis zu 205 €
bei drei und mehr Kindern bis zu 256 €