Jump to page content

Konzept und Ziele des BIH Charité AdCSP

Das BIH Charité Clinician Scientist Programm (CSP) hat sich seit seinem Beginn vor fast zehn Jahren als zentrales und nachhaltiges Rekrutierungsinstrument für forschungsaktive Mediziner*innen in der Facharztweiterbildung etabliert. Es ist mittlerweile wissenschaftspolitischer Konsens, dass eine strukturierte Förderung auch für Advanced Clinician Scientists nach der abgeschlossenen Facharztweiterbildung und Habilitation notwendig ist. Die Biomedical Innovation Academy (BIA) am BIH hat daher in Zusammenarbeit mit einer Task Force von für die Breite der Charité repräsentativen Direktor*innen ein Advanced Clinician Scientist Pilotprogramm (AdCSP) konzipiert, um die bestehende Lücke in der Förderung akademischer Karrierewege nach der Facharztweiterbildung an der Charité zu schließen.

Das BIH Charité AdCSP ist als zielgruppen- und karrierephasenspezifisches Förderprogramm angelegt, welches eine enge Verzahnung von individueller und institutioneller Förderung anstrebt. Das vorrangige Ziel des Programms ist die gleichzeitige Inzentivierung der Fellows und die Anerkennung der permissiven akademischen Kultur der jeweiligen Kliniken. Das BIH Charité AdCSP soll, wie das BIH Charité CSP und das seit 2019 zusätzlich durch die DFG geförderte „Digital Clinician Scientist Programm“ (DCSP), offen für alle klinischen Fachdisziplinen sein und den Geförderten sowie teilnehmenden Kliniken und Instituten vielfache Vernetzungsmöglichkeiten bieten. Durch die Förderung soll die akademische Universitätsmedizin nachhaltig gestärkt werden und sowohl die Forschungsmöglichkeiten der Kandidat*innen durch geschützte Forschungszeiten verbessert und ihre eigene Karriere gefördert werden als auch die hochspezialisierte, exzellente medizinische Versorgung an der Charité unterstützt werden.

Bewerbungsvoraussetzungen und weitere Programminformationen

Je Klinik bzw. Institut ist eine Bewerbung mit ein oder zwei geeigneten Kandidat*innen für ein 0,5 Ä3-Stellen-Äquivalent möglich. Dabei muss die Nachhaltigkeit des Committments für die akademische Personalentwicklung sowie Forschungsinfrastruktur und Wissenschaftskultur seitens der Klinik bzw. des Instituts gegeben sein. Die Kandidat*innen müssen habilitierte Fachärzt*innen (oder Fachärzt*innen mit habilitationsäquivalenten Leistungen) sein, deren Facharztqualifikation möglichst nicht länger als vier Jahre zurückliegt (keine Schwerpunkte), bzw. Oberärzt*innen in der frühen Phase (Ä3 Stufe 1). Weitere Voraussetzungen seitens der Kandidat*innen sind Professionalität zur Repräsentation eines wichtigen klinischen Schwerpunktes, eine eigene Arbeitsgruppe mit selbsteingeworbenen aktuellen Drittmitteln, ein translationales Forschungsprofil sowie Lehraktivitäten. Das vorherige Durchlaufen eines Clinician Scientist Programms ist wünschenswert, aber keine Voraussetzung für die Kandidatur.

Die Stellen werden zu 50 Prozent durch das Programm aus Fördermitteln der Medizinischen Fakultät, des BIH und der BIA finanziert und müssen zu 50 Prozent weiterhin von der Klinik getragen werden. Von Seiten der Klinik bzw. des Instituts muss außerdem eine bei zwei Kandidat*innen je 25-prozentige, bei einer/em Kandidat*in 50-prozentige Freistellung vom derzeitigen klinischen Einsatzbereich sichergestellt werden. Der Modus wird in individuellen Zielvereinbarungen definiert.

Die Gesamtlaufzeit der Förderung beträgt maximal sechs Jahre mit einer Zwischenevaluation nach drei Jahren. Nach Auslauf des Programms sind die Kliniken verpflichtet, die Stelle(n) weiter zu finanzieren.

Die Eingruppierung erfolgt unter Berücksichtigung der persönlichen Voraussetzungen nach Entgeltgruppe Ä3 auf den Grundlagen des TV-Ärzte Marburger Bund – Charité, befristet auf zunächst drei Jahre mit Verlängerung um drei weitere Jahre bei positiver Zwischenevaluation.

Die Klinik-/Institutsdirektor*innen werden nachdrücklich aufgefordert, zu überprüfen, ob sich geeignete Kandidatinnen in Ihrer Einrichtung für das Programm befinden. Für die Vergabe der Advanced Clinician Scientist-Stellen wird ein Frauenanteil von 50 Prozent angestrebt.

Das Auswahlverfahren ist kompetitiv und dreistufig angelegt. Nach formeller Prüfung und Vorauswahl durch ein BIH Charité-internes Auswahlgremium erfolgt die Begutachtung durch ein externes, hochkarätig besetztes Gutachter*innengremium. Anschließend trifft das BIH Charité-interne Auswahlgremium unter Berücksichtigung der Voten der externen Gutachter*innen die Entscheidung über eine Förderung nach Eignung der klinischen Einrichtung und wissenschaftlichen und klinischen Fähigkeiten der Kandidat*innen. Bei gleicher Eignung und Qualifikationen werden Bewerbungen mit schwerbehinderten Menschen bevorzugt. Außerdem wird eine Erhöhung des Anteils von Frauen am wissenschaftlichen Personal angestrebt. Bei gleichwertiger Qualifikation werden Bewerbungen von Kandidatinnen im Rahmen der rechtlichen Möglichkeiten vorrangig berücksichtigt. Bewerbungen von Kandidat*innen mit Migrationshintergrund, die die Einstellungsvoraussetzungen erfüllen, sind ausdrücklich erwünscht.

Bewerbungsunterlagen

Die Bewerbungsunterlagen sind über das BIH Antragsportal einzureichen. Bitte beachten Sie dabei die Formblätter zu den jeweiligen Unterlagen. Den Bewerbungsunterlagen sind beizufügen:

Unterlagen seitens der Klinik/des Instituts

  1. Deckblatt AdCSP-Bewerbung (Einträge erfolgen direkt im Antragsportal)
    Angabe der Klinik/des Instituts mit Benennung und Positionierung der Kandidat*innen und deren wissenschaftliche und klinische Schwerpunkte sowie die gewählte Fördermodalität
  2. Darstellung der Klinik/des Instituts (bitte verwenden Sie das entsprechende Formblatt)
    • Charakterisierung des Versorgungsauftrags der Klinik/des Instituts und Infrastruktur der klinischen Versorgung mit Bereichen und zugehörigem ärztlichen Personal
    • Darstellung des Forschungsprofils und der Forschungsinfrastruktur der Klinik/des Instituts mit zugehörigem Personal
    • Beschreibung der Personalentwicklungsmaßnahmen seitens der Klinik/des Instituts
    • Committment und strategische Positionierung der Kandidat*innen
  3. Bestätigung wissenschaftlicher und klinischer Kompetenzen der Kandidat*innen (bitte verwenden Sie das entsprechende Formblatt)
    Beurteilung der Befähigung der Kandidat*innen zur Repräsentation eines relevanten klinischen und Forschungsschwerpunktes der Klinik/des Instituts durch die/den Klinik- bzw. Institutsdirektor*in
  4. Finanzierungsbestätigung (bitte verwenden Sie das entsprechende Formblatt)
    Finanzierungsbestätigung für die/den Kandidat*innen durch die Klinik- bzw. Institutsdirektor*innen und Kaufmännische Centrumsleitung)
  5. Datenschutzerklärung BIA Antrags- und Berichtsportal (bitte verwenden Sie das entsprechende Formblatt)

Unterlagen seitens der Kandidat*innen

  1. Wissenschaftlicher Schwerpunkt und Forschungskonzept (bitte verwenden Sie das entsprechende Formblatt)
    Darstellung des wissenschaftlichen Schwerpunktes mit Forschungskonzept durch die Kandidat*innen und Verflechtung mit dem klinischen Schwerpunkt
  2. Lebenslauf (bitte verwenden Sie das entsprechende Formblatt)
    Tabellarischer Lebenslauf mit Angabe von Drittmittelförderungen und der zehn wichtigsten Publikationen
  3. Zeugnisse und Urkunden (Bitte in einem PDF zusammenfügen)
    • Nachweis über abgeschlossenes Medizinstudium und Approbationsurkunde
    • Promotionsurkunde
    • Urkunde Facharztqualifikation und ggf. Schwerpunktbezeichnungen
    • Habilitationsurkunde bzw. Nachweis über Habilitationsäquivalent (z. B. Juniorprofessur, Nachwuchsgruppenleiterposition o. ä.) 
  4. Datenschutzerklärung BIA Antrags- und Berichtsportal (bitte verwenden Sie das entsprechende Formblatt)


 

Bewerbungsfrist

13. Oktober 2020, 14:00 Uhr

Kontakt

Nähere Auskünfte erhalten Sie bei Frau Dr. Angelika Kusch.

Bei technischen Problemen mit dem Antragsportal schicken Sie bitte eine E-Mail.