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Ausgenommen sind die Charité – Universitätsmedizin Berlin, die angemessene Maßnahmen im Hinblick auf ihre Aufgaben festlegt, sowie Projekte von außeruniversitären Einrichtungen, die in Zusammenhang mit der Erforschung des Coronavirus stehen.

Mehr Informationen lesen Sie in der Pressemitteilung der Senatskanzlei - Wissenschaft und Forschung.