Veranstaltungen ab 50 Teilnehmer*innen untersagt
Der Berliner Senat hat am 14. März 2020 beschlossen, dass in Berlin ab sofort alle öffentlichen und nichtöffentlichen Veranstaltungen ab 50 Teilnehmern untersagt sind.
Für öffentliche und nichtöffentliche Veranstaltungen bis 50 Personen muss der Veranstalter eine Anwesenheitsliste führen, die Name, Adresse, Anschrift und Telefonnummer enthält. Diese Liste muss mindestens vier Wochen aufbewahrt werden und auf Verlangen des Gesundheitsamtes vollständig ausgehändigt werden.
Mehr Informationen lesen Sie in der Pressemitteilung der Berliner Senatskanzlei.