Chancengleichheit und die gleichberechtigte Teilhabe von Frauen und Männern gehören zu den strategischen Zielen des BIH und stellen eine wichtige Grundlage exzellenter Forschung dar. Frauen sind trotz eines hohen Anteils an Studentinnen in Fächern wie zum Beispiel Medizin, in Führungspositionen in der Wissenschaft und bei Professuren noch immer unterrepräsentiert. Strukturelle Barrieren behindern und erschweren häufig ihren Karriereweg, ganz besonders, wenn sie familiäre Sorge- und Pflegeaufgaben übernehmen.
Dem möchte das BIH entgegenwirken und Wissenschaftlerinnen sowie Klinikerinnen auf ihrem Karriereweg unterstützen. Um die Forschungsaktivitäten von Wissenschaftlerinnen und Klinikerinnen zu fördern, wird jährlich der BIH Gender Equality Fund ausgeschrieben.
Ab sofort können Sie Anträge auf Unterstützung durch eine studentische Hilfskraft sowie für Ihre Forschung benötigte Verbrauchsmittel einreichen. Sie können bis max. 10.000 € beantragen, müssen die benötigten Mittel aber bereits im Antrag beziffern und erläutern, wofür Sie die Mittel benötigen. Die Mittel können Sie ab dem Zeitpunkt der Bewilligung 12 Monate lang einsetzen. Die studentische Hilfskraft muss an der jeweiligen Heimatinstitution eingestellt werden und sollte nach Möglichkeit mind. 40 h/Monat arbeiten.
Bedingungen für die Antragstellung
Antragsberechtigt sind Nachwuchswissenschaftlerinnen (Postdocs, (Junior) Clinician Scientists, Juniorprofessorinnen und Nachwuchsgruppenleiterinnen) aus dem gemeinsamen Forschungsraum des BIH (BIH, Charité, MDC) mit einem translationalen Forschungsprojekt im Sinne der BIH Strategie.
Das BIH unterstützt mit dem Gender Equality Fund gezielt Wissenschaftlerinnen mit Familienaufgaben, um bestehende Nachteile wie z.B. Arbeitsverbote im Labor, Mehrfachbelastungen durch Familie, wissenschaftliche Qualifizierung und klinische Tätigkeit auszugleichen. Es gelten deshalb folgende Bedingungen für die Bewerbung.
Voraussetzungen für die Antragstellung:
- Abgeschlossene Promotion
- Postdocs, (Junior) Clinician Scientists, Juniorprofessorinnen und Nachwuchsgruppenleiterinnen an BIH, Charité oder MDC
- Durchführung eines translationalen Forschungsprojekts
- Mit Bezug zu den Themen der BIH Forschungsplattformen und Fokusbereiche
- Familienaufgaben (insbesondere aktuell schwanger oder in Mutterschutz bzw. Elternzeit, Kinder <12 Jahre, alleinerziehend)
- Wissenschaftlerinnen mit einer befristeten Stelle oder einem Stipendium werden bevorzugt berücksichtigt.
Bewerbungsverfahren
Bitte reichen Sie Ihre Bewerbungsunterlagen über das BIH Bewerbungsportal https://portal.bihealth.de/portal/ ein. Um sich bewerben zu können, müssen Sie sich im Bewerbungsportal registrieren.
Anträge können bis zum 11.5.2020 14 Uhr gestellt werden. Sie können den Antrag auf Deutsch oder Englisch stellen. Im Portal bitten wir Sie, Ihr Forschungsprojekt zu beschreiben sowie Angaben zum benötigten Budget zu machen. Die Fragen zum Forschungsprojekt beinhalten Punkte zu Robustheit und Nachvollziehbarkeit Ihres Vorhabens sowie zur Passgenauigkeit mit der BIH Strategie. Eine Übersicht der Fragen zum Forschungsprojekt finden Sie rechts im Downloadbereich. Die Beantwortung erfolgt jedoch ausschließlich über das Portal.
Die Bewertung Ihres Projektes und die Auswahl erfolgen ausschließlich auf denen von Ihnen im Portal gemachten Angaben. Achten Sie daher auf Vollständigkeit und Sorgfalt bei der Beantwortung der Fragen.
Auswahl
Die Auswahl erfolgt durch leitende Wissenschaftler*innen des BIH. Das QUEST Center berät die Kommission bezüglich der Merkmale für eine robuste und nachvollziehbare Forschung. Eine Förderzusage erfolgt voraussichtlich Ende Mai.
Ihre Bewerbungsunterlagen werden der Auswahlkommission anonym zur Verfügung gestellt. Wir möchten Sie deshalb bitten, in Ihren Antworten und in den hochgeladenen Dokumenten keine persönlichen Angaben zu machen, wenn Sie nicht explizit danach gefragt werden. Ihre persönlichen Angaben, die wir im Portal abfragen, benötigen wir nur für die Verwaltung der Bewerbungen, werden diese aber nicht der Kommission zur Verfügung stellen.
Wenn eine Zusage zur Förderung erfolgt ist, können die Kosten erst dann übernommen werden, wenn die Ausgaben tatsächlich nachgewiesen sind. Die Mittel können ab Förderzusage innerhalb eines Zeitraums von 12 Monaten ausgegeben werden.